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Direktabrechnung mit der Versicherung

4 Min. Lesezeit

Bei der Direktabrechnung tritt der Kunde seinen Erstattungsanspruch an Dich ab, und Du rechnest gegenüber dem Versicherer ab. Dein Vertragspartner bleibt trotzdem der Kunde: Kürzt der Versicherer, schuldet Dir die Differenz weiterhin er – vorausgesetzt, das steht so in der Abtretung.

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Das ist der Punkt, an dem Werkstätten am häufigsten Geld verlieren. Die Abtretung wird unterschrieben, der Versicherer zahlt achtzig Prozent, und die restlichen zwanzig bleiben liegen, weil niemand mehr weiß, wer sie schuldet.

Rechtlich ist die Lage klar: Der Reparaturvertrag besteht zwischen Dir und dem Kunden. Der Versicherer ist nicht Dein Vertragspartner, sondern zahlt auf einen abgetretenen Anspruch. Was er kürzt, schuldet der Kunde – wenn Deine Abtretung das so vorsieht.

Was die Abtretung regeln muss

Eine brauchbare Abtretungserklärung ist kurz und beantwortet vier Fragen.

  • Was wird abgetreten? Der Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten, in Höhe der Rechnung.
  • Erfüllungshalber, nicht an Erfüllungs statt. Der Unterschied entscheidet alles: Erfüllungshalber bleibt die Forderung gegen den Kunden bestehen, bis tatsächlich gezahlt ist.
  • Was bei Kürzung gilt. Ausdrücklich: Der Kunde bleibt für den nicht regulierten Teil in der Pflicht.
  • Wer den Schriftverkehr führt und wem Unterlagen zugehen.

Der zweite Punkt ist der, der in vorgedruckten Formularen am häufigsten fehlt oder missverständlich formuliert ist. Ohne ihn kann eine Abtretung so ausgelegt werden, dass mit ihr Deine Forderung gegen den Kunden erledigt ist – und dann trägst Du jede Kürzung selbst.

Der Versicherer zahlt. Schulden tut Dir der Kunde.

Wo typischerweise gekürzt wird

PositionBegründung des VersicherersWas hilft
StundenverrechnungssatzVerweis auf günstigere WerkstattMarken- oder Fachbetriebsbindung belegen
UPE-Aufschlagbei fiktiver Abrechnung nicht angefallentatsächliche Reparatur nachweisen
VerbringungskostenditoBeleg des Lackierbetriebs
Beilackierungtechnisch nicht erforderlichFarbtonmessung dokumentieren
Probefahrt, ReinigungTeil der Hauptleistunggetrennt beauftragen lassen

Auffällig ist, dass fast jede Kürzung mit einer Dokumentationslücke zu tun hat und nicht mit dem Preis. Was belegt ist, wird selten gestrichen.

Wo typischerweise gekürzt wird — Direktabrechnung mit der Versicherung

Konkret oder fiktiv – der Unterschied entscheidet

Bei der konkreten Abrechnung wird tatsächlich repariert, und die Rechnung ist der Nachweis. Bei der fiktiven Abrechnung lässt der Geschädigte sich auf Gutachtenbasis auszahlen und repariert nicht oder anderswo.

Für Dich ist nur die konkrete Abrechnung interessant, und in ihr sind Positionen erstattungsfähig, die bei fiktiver Abrechnung regelmäßig gestrichen werden – UPE-Aufschlag und Verbringungskosten sind die beiden Klassiker. Der Grund ist schlicht: Sie sind angefallen.

Warum das Deine Rechnung betrifft

Weise beide Positionen getrennt und benannt aus und lege den Beleg des Fremdbetriebs bei. Eine Rechnung, die Verbringungskosten in den Lackieraufwand einrechnet, macht den Nachweis unmöglich – und dann wird die ganze Position gekürzt statt geprüft. Mehr dazu unter Ersatzteile und Material abrechnen.

Die Unterlagen, die Kürzungen verhindern

Fünf Dinge, gesammelt während der Reparatur statt danach:

  • Fotos vor Beginn, mit erkennbarem Schadensbild und Kilometerstand.
  • Fotos der zerlegten Stelle – dort werden Folgeschäden sichtbar, die im Gutachten fehlen.
  • Teilebelege mit Nummern, besonders bei Originalteilen.
  • Beleg über die Verbringung, wenn ein Fremdbetrieb beteiligt war.
  • Farbtonmessprotokoll, wenn beilackiert wurde.

Der zweite Punkt ist der wertvollste. Ein Gutachten wird am zusammengebauten Fahrzeug erstellt; was erst beim Zerlegen sichtbar wird, steht nicht darin und wird ohne Foto als nicht unfallbedingt behandelt.

Die Unterlagen, die Kürzungen verhindern — Direktabrechnung mit der Versicherung

Wenn der Versicherer kürzt

Der Ablauf, der am wenigsten kostet, ist immer derselbe.

Zuerst prüfst Du, ob die Kürzung sachlich begründet oder pauschal ist. Ein Abzug mit Verweis auf eine konkrete günstigere Werkstatt ist etwas anderes als ein Abzug ohne Begründung. Dann widersprichst Du schriftlich und mit dem Beleg, der die Position trägt – nicht mit einer allgemeinen Stellungnahme.

Bleibt der Versicherer dabei, informierst Du den Kunden. Nicht als Drohung, sondern als Sachstand: Sein Versicherer hat einen Teil nicht reguliert, und dieser Teil ist nach dem Reparaturvertrag von ihm zu tragen. Viele Kunden setzen daraufhin selbst nach – sie haben den Vertrag mit dem Versicherer, Du nicht.

Zahlt am Ende niemand, bleibt der gewöhnliche Weg über Mahnung, Verzug und notfalls Mahnbescheid. Die Frist läuft dabei gegen den Kunden, nicht gegen den Versicherer.

Abtretung immer erfüllungshalber, mit ausdrücklicher Regelung für den Kürzungsfall. Positionen getrennt ausweisen und belegen – vor allem UPE, Verbringung und Beilackierung. Und die wertvollste Minute des ganzen Auftrags ist das Foto der zerlegten Stelle.

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