Recht
Haftung, Gewährleistung, AGB, Datenschutz und Aufbewahrungsfristen.
Recht in der Werkstatt beginnt selten mit einem Gesetzestext und fast immer mit einer Rückfrage: Wer haftet, wenn nach der Reparatur etwas passiert — und woran lässt sich das später zeigen? Die Antwort hängt weniger an der Vorschrift als an der Dokumentation: was vereinbart war, was freigegeben wurde und was der Kunde abgelehnt hat.
Zwei Begriffe werden dabei regelmäßig verwechselt. Gewährleistung ist das, wofür Du einstehst, weil Du die Arbeit gemacht hast; Garantie ist ein freiwilliges Versprechen, meist vom Hersteller. Wer beides gleichsetzt, verspricht im Gespräch mehr, als er schuldet — und ärgert sich später über eine Zusage, die niemand verlangt hat.
Dazu kommen die Flächen, die im Alltag untergehen und trotzdem geprüft werden: die eigenen Geschäftsbedingungen, der Umgang mit Kunden- und Fahrzeugdaten und die Aufbewahrung von Unterlagen. Die konkreten Fristen und Paragrafen unterscheiden sich je Markt und stehen in den einzelnen Artikeln; hier steht zuerst die Frage, die Du in jedem Land beantworten musst.
Gewährleistung und Garantie: der Unterschied, der zählt
Das eine steht im Gesetz, das andere versprichst Du freiwillig. Zwei Jahre ab Abnahme, wer danach was beweisen muss u...