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E-Rechnung erstellen

E-Rechnung erstellen: vier Wege und was sie taugen

Eine E‑Rechnung ist kein PDF unter neuem Namen, sondern ein Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931. Wie Du ihn erzeugst, hängt davon ab, wo Deine Rechnungsdaten heute liegen: in einem Formular, in einem PDF oder schon im Auftrag.

Das Format entscheidet

Eine E-Rechnung wird in einem strukturierten Format ausgestellt, übermittelt und empfangen. XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 erfüllen das, zwei ZUGFeRD-Profile ausgenommen.

Kostenlos, aber begrenzt

Die Weberfassung der Plattform OZG-RE kostet nichts. Sie gilt aber nur für Rechnungen an Stellen, die an die OZG-RE angebunden sind (Bundesverwaltung und einige Länder), nicht für Firmenkunden.

Einmal erfassen

Wer dieselbe Rechnung einmal fürs PDF und einmal fürs XML tippt, erzeugt zwei Fassungen. Maßgeblich ist bei hybriden Rechnungen der strukturierte Teil.

Überblick

Die Wege zur E‑Rechnung im Überblick

Welcher Weg passt, hängt weniger vom Preis ab als davon, wie oft Du Rechnungen schreibst und wo die Daten schon liegen.

Weg Passt, wenn … Worauf Du achtest
Weberfassung der OZG-RE Du rechnest gelegentlich mit einer Behörde ab, die an die OZG-RE angebunden ist. Kostenfrei nach einer Registrierung. Nur für Rechnungen an angebundene Stellen (Bundesverwaltung und einige Länder), nicht für Firmenkunden.
Formular oder Umwandler eines Anbieters Du schreibst wenige Rechnungen, heute noch in Word oder als PDF. Jede Angabe wird ein zweites Mal erfasst oder aus dem PDF gelesen. Prüfe das Ergebnis, denn der Datensatz ist der Teil, der zählt.
Rechnungs- oder Buchhaltungsprogramm Du schreibst Rechnungen ohnehin in einem Programm. Frag nach Format und Profil: XRechnung oder ZUGFeRD ab dem Profil BASIC, nicht MINIMUM oder BASIC WL.
Branchensoftware mit Auftragsverwaltung Aufträge, Zeiten und Teile liegen bereits digital vor. Die Rechnung entsteht aus dem Auftrag, ohne zweite Erfassung. Achte darauf, dass sie nach dem Ausstellen nicht mehr still geändert werden kann.

Welches zulässige Format Du verwendest, ist eine Absprache zwischen Dir und Deinem Kunden. Das Steuerrecht schreibt weder XRechnung noch ZUGFeRD vor.

Im Detail

Was beim Erstellen einer E‑Rechnung zählt

Was am Ende entstehen muss

Seit dem 1. Januar 2025 ist eine Rechnung nur dann eine elektronische Rechnung, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Abs. 1 UStG). Ein einfaches PDF gehört nicht dazu. Es ist eine sonstige Rechnung, genau wie Papier.

Das Format muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Alternativ vereinbarst Du mit dem Kunden ein anderes Format, aus dem sich alle Pflichtangaben vollständig in ein normgerechtes Format übertragen lassen. In Deutschland üblich sind zwei Formate: die XRechnung als reines XML und ZUGFeRD als PDF mit eingebetteten Daten.

Alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben gehören in den strukturierten Teil. Ein Verweis auf eine Anlage, in der sie nur als Text stehen, genügt nicht, ein Link auf ein externes Ziel ebenso wenig (BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025, Rn. 35). Ergänzendes darf als Anhang mit, etwa ein Stundennachweis als PDF.

Kostenlos: was es gibt und was es kostet

Kostenlos ist die Weberfassung der Plattform OZG-RE. Über sie nimmt die Bundesverwaltung seit September 2025 elektronische Rechnungen zentral entgegen. Auch einige Länder sind angebunden. Die Registrierung ist kostenfrei. Nützlich ist das nur, wenn Dein Kunde eine dieser Stellen ist.

Für Rechnungen an Firmenkunden bietet die Finanzverwaltung kein Werkzeug zum Erstellen an. Der E-Rechnungsviewer bei ELSTER zeigt E-Rechnungen nur an. Private Anbieter haben Formulare und Umwandler im Programm, teils ohne Gebühr.

Der Preis von „kostenlos“ ist meist Zeit. Jede Rechnung wird von Hand in ein Formular übertragen, jede Übertragung ist eine Gelegenheit für einen Zahlendreher. Bei einer Handvoll Rechnungen im Jahr ist das in Ordnung. Wer jede Woche an Flotten, Händler oder Versicherer abrechnet, zahlt die Differenz in Arbeitsstunden.

Vor dem ersten Einsatz eines Gratis-Angebots lohnen drei Fragen. Welches Format und welches Profil entsteht? Wo werden Deine Kundendaten verarbeitet? Gibt es dafür einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung? Wie bewahrst Du die erzeugte Datei acht Jahre unverändert auf?

Aus einem PDF eine XRechnung machen

Eine PDF-Rechnung wird nicht durch Umbenennen zur E-Rechnung. Ein Umwandler liest die Angaben aus dem PDF aus oder lässt Dich sie abtippen. Daraus schreibt er einen XML-Datensatz. Das Ergebnis ist eine neue Datei. Auf sie kommt es an.

Bei hybriden Rechnungen wie ZUGFeRD gilt seit Einführung der Pflicht: Weichen die Daten im XML vom sichtbaren PDF ab, sind die Daten des strukturierten Teils maßgebend (BMF, FAQ zur E-Rechnung, Frage 12a). Ein Lesefehler beim Umwandeln steht damit in der Rechnung, die zählt. Prüfe den erzeugten Datensatz deshalb in einer Ansicht, die das XML selbst darstellt, nicht im mitgelieferten PDF.

Auf Dauer ist der Umweg teuer. Das PDF entsteht aus Deinen Daten, der Umwandler rekonstruiert diese Daten aus dem PDF. Wer die Rechnung gleich aus den Daten erzeugt, spart den Schritt und die Fehlerquelle.

XRechnung erstellen: vier Stellen, an denen es hakt

  • Käuferreferenz (BT-10). In der XRechnung ein Pflichtfeld. Bei Behörden steht hier die Leitweg-ID, die der Auftraggeber vorgibt. Im Geschäft zwischen Unternehmen genügt umsatzsteuerlich ein Platzhalter wie „-“ (BMF, FAQ zur E-Rechnung, Frage 6).
  • Elektronische Adressen (BT-34, BT-49). Die Prüfregeln der KoSIT für die XRechnung 3.0 verlangen für Verkäufer und Käufer je eine elektronische Adresse, meist eine E-Mail-Adresse. Fehlt eine, meldet der Validator einen Fehler.
  • USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31). Umsatzsteuerlich genügt auf der Rechnung die Steuernummer. Die Prüfregeln der Norm EN 16931 verlangen aber eine Kennung, an der der Käufer den Verkäufer maschinell erkennt: die USt-IdNr., eine Registernummer oder eine Verkäuferkennung (BR-CO-26). Mit der Steuernummer allein meldet der Validator einen Fehler, bei XRechnung wie bei ZUGFeRD.
  • Leistungsdatum, Steuersatz, Summen. Sie müssen zueinander passen. Einen falschen, aber zulässigen Steuersatz findet eine Validierung in der Regel nicht. Er ist ein Inhaltsfehler (BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025, Rn. 35a).

Die ersten beiden Punkte hängen am Kunden, nicht an der einzelnen Rechnung. Im Werkstattsystem übernimmt der Rechnungsentwurf aus dem Auftrag die Angaben aus dem Kundenkonto: E-Mail-Adresse, Anschrift, USt-IdNr. des Kunden sowie eine Leitweg-ID. Der dritte Punkt hängt an Deinem Betrieb, die USt-IdNr. steht einmal im Rechnungsprofil.

Prüfen, bevor die Rechnung rausgeht

Eine Validierung ist keine Voraussetzung dafür, dass eine Rechnung steuerlich anerkannt wird. Das BMF empfiehlt sie trotzdem schon beim Erstellen und Versenden, weil sie fehlende oder unlogische Pflichtangaben findet (FAQ zur E-Rechnung, Frage 7). Die KoSIT stellt dafür einen quelloffenen Validator bereit.

Was ein Fehler für die Rechnung bedeutet, hängt von seiner Art ab: Ein Formatfehler macht aus der E-Rechnung eine sonstige Rechnung. Ein leeres Feld, das nur das Format verlangt, bleibt umsatzsteuerlich folgenlos. Die drei Fehlerarten, die das BMF unterscheidet, stehen auf der Seite zur XRechnung.

Im Werkstattsystem

So entsteht die E‑Rechnung aus dem Auftrag

Im Werkstattsystem ist die E-Rechnung kein eigener Arbeitsgang. Sie ist eine weitere Datei zu der Rechnung, die Du ohnehin stellst.

  1. Entwurf aus dem Auftrag

    Der Rechnungsentwurf übernimmt die Arbeiten, die erfassten Zeiten und die Teile aus dem Auftrag. Du ergänzt, was fehlt. Danach prüfst Du die Positionen.

  2. Ausstellen

    Mit dem Ausstellen bekommt die Rechnung ihre fortlaufende Nummer. Danach ist sie nicht mehr änderbar. Korrigiert wird über eine Stornorechnung, die auf das Original verweist.

  3. Bis zu drei Dateien

    Zu jeder ausgestellten Rechnung gibt es das PDF. Die ZUGFeRD-Datei im Profil EN 16931 und eine XML-Datei kommen dazu, sobald die Pflichtangaben dafür vollständig sind. Die XML-Datei ist die XRechnung, wenn Dein Betrieb und Dein Kunde in Deutschland sitzen oder die Rechnung eine Leitweg-ID trägt. Sonst ist es eine Datei nach EN 16931. Du lädst herunter, was Dein Kunde annimmt.

Für einen Betrieb mit Sitz in Spanien, Italien, Polen oder der Türkei stellt das Werkstattsystem keine Rechnungen aus und damit auch keine E-Rechnung. Für ihn entsteht hier nur der Rechnungsentwurf.

Den Versand übernimmst Du, meist als Anhang einer E-Mail. Einen Versand über das Peppol-Netz bietet das Werkstattsystem nicht an. Eingehende E-Rechnungen liest es nicht ein.

Für die XRechnung braucht das Programm die E-Mail-Adresse Deines Betriebs und die des Kunden, denn sie werden zu den elektronischen Adressen der Rechnung. Für eine gültige XRechnung braucht es außerdem Telefonnummer, IBAN und USt-IdNr. Deines Betriebs sowie Postleitzahl und Ort des Kunden. Die USt-IdNr. braucht auch die ZUGFeRD-Datei, die Steuernummer allein genügt für keine der beiden.

Das Programm prüft diese Angaben, bevor es eine E-Rechnung erzeugt. Bei einer Rechnung an ein Unternehmen oder eine Behörde zeigt es schon vor dem Ausstellen, was fehlt und wo Du es ergänzt. Das ist der richtige Moment, denn danach lässt sich die Rechnung nicht mehr ergänzen, nur noch stornieren und neu ausstellen. Eine Rechnung mit Leitweg-ID stellt es erst aus, wenn die XRechnung vollständig ist.

Das Feld „Referenz des Empfängers“ nimmt eine Leitweg-ID oder eine Bestellreferenz auf. Steht beim Kunden eine Leitweg-ID, übernimmt der Entwurf sie. Bleibt das Feld leer, setzt das Programm die Kundennummer ein, bei einer Rechnung ohne Kundenkonto die Rechnungsnummer.

Was die Faktura sonst kann und was vom Kostenvoranschlag bis zum Zahlungsverzug rechtlich gilt, steht auf der Seite zum Werkstatt-Rechnungsprogramm.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Erstellen einer E‑Rechnung

Kann ich eine E-Rechnung kostenlos erstellen?

Für Rechnungen an Stellen, die an die Plattform OZG-RE angebunden sind (Bundesverwaltung und einige Länder), ja: Die OZG-RE bietet eine kostenfreie Weberfassung, eine Registrierung ist nötig. Für Rechnungen an Firmenkunden stellt die Verwaltung kein Werkzeug zum Erstellen bereit, ELSTER zeigt E-Rechnungen nur an. Private Anbieter haben kostenlose Formulare. Prüfe dort Format, Profil und den Ort, an dem Deine Kundendaten verarbeitet werden.

Reicht es, ein PDF per E-Mail zu schicken?

Übergangsweise ja, wenn der Empfänger zustimmt. Für Leistungen aus 2025 und 2026 geht das, solange die Rechnung bis zum 31. Dezember 2026 übermittelt wird. Bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro gilt dasselbe für Leistungen aus 2027 bis Ende 2027 (§ 27 Abs. 38 UStG). Danach braucht eine Rechnung an ein inländisches Unternehmen das strukturierte Format. Ausgenommen bleiben unter anderem Kleinbeträge bis 250 Euro brutto und Rechnungen von Kleinunternehmern.

Muss ich eine E-Rechnung vor dem Versand prüfen?

Gesetzlich nicht. Das BMF empfiehlt eine Validierung beim Erstellen, weil sie fehlende oder widersprüchliche Angaben findet. Einen falschen, aber zulässigen Steuersatz findet sie in der Regel nicht. Die inhaltliche Prüfung bleibt bei Dir.

Wie erstellt das Werkstattsystem eine XRechnung?

Aus der ausgestellten Rechnung, deren Entwurf Du aus dem Auftrag übernimmst. Bei Rechnungen an Unternehmen und Behörden zeigt das Programm vor dem Ausstellen, welche Pflichtangaben der E-Rechnung noch fehlen, etwa die USt-IdNr. Deines Betriebs oder die E-Mail-Adresse des Kunden. Sind sie vollständig, lädst Du neben dem PDF eine ZUGFeRD-Datei und die XRechnung als XML-Datei herunter. Den Versand übernimmst Du, zum Beispiel per E-Mail.

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