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Entsorgungspflichten: was Du nachweisen musst

Entsorgungspflichten: was Du nachweisen musst

7 Min. Lesezeit

Wer Motoren- oder Getriebeöl abgibt, muss Altöl in gleicher Menge zurücknehmen und darauf hinweisen – §8 AltölV. Für gefährliche Abfälle gilt das elektronische Nachweisverfahren, von dem Betriebe unter zwei Tonnen je Abfallschlüssel und Jahr freigestellt sind. Die Registerpflicht bleibt trotzdem bestehen. Genau daran hakt es bei Kontrollen.

Werkstattalltag ohne Zettelwirtschaft?

Aufträge, Arbeitswerte, Teile und Rechnungen in einem System. Von der Annahme bis zur Rechnung kommt jede Position aus dem Auftrag.

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Entsorgung ist in den meisten Betrieben gut organisiert und schlecht dokumentiert. Der Entsorger kommt, die Fässer gehen mit, es funktioniert seit Jahren. Bei einer Kontrolle geht es dann aber nicht darum, ob das Altöl fachgerecht entsorgt wurde, sondern ob Du es belegen kannst. Ebenso zählt, ob die Papiere zusammenpassen.

Der zweite Punkt, der regelmäßig überrascht: Ein Teil der Pflichten trifft Dich nicht als Abfallerzeuger, sondern als Vertreiber. Wer Öl verkauft, muss Altöl zurücknehmen, muss das aushängen und darf die Rücknahme nicht getrennt in Rechnung stellen. Das ist keine Abfall-, sondern eine Vertriebspflicht. Sie steht in einer Verordnung, die viele Betriebe nie gelesen haben.

Altöl: die Rücknahmepflicht, die im Preis schon drin ist

§8 der Altölverordnung verpflichtet jeden, der Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle an Endverbraucher abgibt, eine Annahmestelle für gebrauchtes Öl in der Menge der abgegebenen Öle einzurichten oder zu benennen. Auf diese Möglichkeit muss er durch deutlich sichtbaren Aushang hinweisen. Zurückzunehmen sind auch die beim Ölwechsel anfallenden ölhaltigen Abfälle, insbesondere Ölfilter und ölverschmutzte Betriebsmittel.

Die Rücknahme ist für den Kunden nicht gesondert zu bezahlen, weil ihre Kosten in den Ölpreis eingerechnet sind. Eine Zeile „Altölentsorgungsgebühr“ auf der Rechnung für Öl, das Du selbst verkauft hast, ist deshalb angreifbar. Bei einem Ölwechsel, den Du als Dienstleistung erbringst, liegt der Fall anders – dort ist die Entsorgung Teil Deiner Leistung und wird kalkuliert wie jede andere Position auch.

Das Vermischungsverbot ist ein Kostenthema

Altöle verschiedener Sammelkategorien dürfen nicht miteinander und nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Praktisch heißt das: Kein Kühlmittel, keine Bremsflüssigkeit, kein Reiniger in den Altöltank. Wer diese Regel verletzt, bekommt es nicht zuerst mit der Behörde zu tun, sondern mit dem Entsorger – aus einem Altöl mit Erlöswert wird ein Abfall mit Entsorgungspreis. Der Unterschied steht auf der nächsten Abholrechnung.

Bei einer Kontrolle geht es nicht darum, ob Du sauber entsorgst. Es geht darum, ob Du es belegen kannst.

Was in der Werkstatt gefährlicher Abfall ist

Die Zuordnung erfolgt über die Abfallverzeichnis-Verordnung, in der gefährliche Abfälle mit einem Sternchen gekennzeichnet sind. Die folgende Übersicht nennt die Schlüssel, die in einem Kfz-Betrieb regelmäßig vorkommen – die verbindliche Zuordnung für Deinen Betrieb macht Dein Entsorger, nicht dieser Artikel.

AbfallSchlüsselGefährlich
Altöl, mineralisch13 02 05ja
Ölfilter16 01 07ja
Bremsflüssigkeit16 01 13ja
Frostschutzmittel mit gefährlichen Stoffen16 01 14ja
Bleibatterien16 06 01ja
Ölverschmutzte Putzlappen und Bindemittel15 02 02ja
Lack- und Lösemittelabfälle08 01 11ja
Altreifen16 01 03nein

Bei Fahrzeugbatterien kommt eine zweite Ebene dazu. Für sie besteht eine Rücknahmepflicht. Wer eine neue Batterie abgibt, ohne dass der Kunde eine alte zurückgibt, erhebt ein Pfand von 7,50 Euro. Das Batterierecht steht derzeit im Umbau, weil europäisches Recht das nationale Batteriegesetz schrittweise ablöst – frag Deinen Verband, welcher Stand für Dein laufendes Jahr gilt, statt Dich auf eine ältere Übersicht zu verlassen.

Altreifen sind kein gefährlicher Abfall, aber ein Lagerproblem. Größere Mengen im Betrieb erzeugen eine Brandlast, für die Bauaufsicht, Feuerwehr und Dein Sachversicherer je eigene Vorstellungen haben. Klär die zulässige Menge, bevor der Reifenwechsel-Herbst sie schafft. Rechne außerdem die Entsorgung in den Preis des Reifenwechsels ein.

Was in der Werkstatt gefährlicher Abfall ist — Entsorgungspflichten: was Du nachweisen musst

Nachweis und Register: was die Zwei-Tonnen-Grenze wirklich befreit

Für gefährliche Abfälle gilt grundsätzlich das elektronische Nachweisverfahren: Entsorgungsnachweis vor Beginn, Begleitscheine bei jedem Transport, alles elektronisch signiert. Für kleinere Erzeuger gibt es eine Erleichterung. Fast jede Werkstatt fällt darunter.

Die Nachweisverordnung stellt Erzeuger frei, bei denen im Kalenderjahr nicht mehr als zwei Tonnen je Abfallschlüssel anfallen. Der Entsorgungsnachweis entfällt dann.

PflichtUnter zwei Tonnen je SchlüsselDarüber
Entsorgungsnachweisentfällterforderlich
Begleitschein je Transportentfällterforderlich
Übernahmeschein vom Entsorgererforderlicherforderlich
Register führenerforderlicherforderlich

Die letzten beiden Zeilen sind der Grund, warum auch kleine Betriebe bei Kontrollen Befunde bekommen. Die Freistellung befreit vom Nachweisverfahren, nicht von der Pflicht, ein Register zu führen und die Übernahmescheine des Entsorgers darin abzulegen. Das Register ist abfallrechtlich deutlich kürzer aufzubewahren als Deine Buchhaltung – in der Regel drei Jahre. Die Behörde kann im Einzelfall mehr verlangen.

Wenn Du selbst zum Wertstoffhof fährst

Sobald Du Abfälle nicht abholen lässt, sondern selbst transportierst, kann eine Anzeigepflicht als Beförderer greifen. Das ist die Stelle, an der Betriebe am ehesten unwissentlich einen Verstoß begehen, weil der Weg mit dem Transporter zum Container als reine Organisation empfunden wird. Frag bei der zuständigen Behörde nach, bevor Du regelmäßig selbst fährst.

Lagern, auffangen, abscheiden

Der zweite Block Pflichten hat nichts mit Abfall zu tun, sondern mit Gefahrstoffen und Gewässerschutz. Abgefragt wird er bei denselben Kontrollen.

  • Gefahrstoffverzeichnis. Die Gefahrstoffverordnung verlangt ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe mit Verweis auf die Sicherheitsdatenblätter.
  • Betriebsanweisung und Unterweisung. Für den Umgang mit Gefahrstoffen brauchst Du eine schriftliche Betriebsanweisung und eine mindestens jährliche Unterweisung der Beschäftigten, deren Durchführung zu dokumentieren ist.
  • Lagerung. Auffangwannen unter Gebinden mit wassergefährdenden Stoffen, keine Zusammenlagerung unverträglicher Stoffe, Gebinde beschriftet. Die konkreten Anforderungen stehen in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe.
  • Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen. Sie unterliegen dem Wasserrecht, sind je nach Größe anzeigepflichtig und für bestimmte Arbeiten daran gilt Fachbetriebspflicht.

Der Abscheider ist der Klassiker

Zum Öl- oder Koaleszenzabscheider gehören drei Dinge: eine regelmäßige Eigenkontrolle mit Betriebstagebuch, eine Wartung durch Fachkundige in kürzeren Abständen und eine Generalinspektion in mehrjährigem Abstand – üblicherweise alle fünf Jahre. Verbindlich ist dabei nicht die Norm, sondern Deine kommunale Entwässerungssatzung und Deine wasserrechtliche Erlaubnis. Beide liegen bei der Gemeinde und beantworten die Frage in zwei Sätzen; das Betriebstagebuch ist erfahrungsgemäß das Dokument, das im Ernstfall fehlt.

Lagern, auffangen, abscheiden — Entsorgungspflichten: was Du nachweisen musst

Auf die Rechnung, aber richtig

Entsorgungskosten sind Betriebskosten und dürfen weitergegeben werden; wer sie nicht ausweist, trägt sie still in den Gemeinkosten mit. Wie sie auf der Rechnung erscheinen, entscheidet darüber, ob sie Rückfragen erzeugen.

  • Als eigene Position mit Bezeichnung – „Entsorgung Altöl und Ölfilter“ statt eines stillen Aufschlags im Arbeitswert.
  • Nicht als undefinierter Prozentzuschlag am Ende der Rechnung. Das ist die Position, die von Flottenkunden am häufigsten gestrichen wird. Auch bei Privatkunden ist sie angreifbar.
  • Nicht doppelt mit einer Kleinteilpauschale, die dieselben Verbrauchsmaterialien schon enthält.
  • Konsistent über alle Aufträge hinweg. Eine Pauschale, die mal auftaucht und mal nicht, wirkt willkürlich, auch wenn sie es nicht ist.

Wie Material, Kleinteile und Nebenkosten insgesamt sauber ausgewiesen werden, steht unter Material und Ersatzteile abrechnen; welche Angaben eine Rechnung zwingend braucht, unter Was auf eine Werkstattrechnung gehört.

Der Ordner, den eine Kontrolle sehen will

Sechs Dinge, an einem Ort: der Vertrag mit dem Entsorger, das Register mit den Übernahmescheinen, das Gefahrstoffverzeichnis, die Betriebsanweisungen mit den Unterweisungsnachweisen, das Betriebstagebuch des Abscheiders und ein Foto vom Aushang zur Altölannahme. Wer das zusammen hat, führt ein kurzes Gespräch statt einer langen Nachbearbeitung.

Die Rücknahmepflicht für Altöl gilt unabhängig davon, ob Du sie kennst. Der Aushang dazu ist eine Sache von zehn Minuten. Beim Rest entscheidet nicht die Menge, sondern die Ablage: Die Zwei-Tonnen-Grenze nimmt Dir das Nachweisverfahren ab, aber Register und Übernahmescheine bleiben. Genau nach ihnen wird als Erstes gefragt.